Polizeikosten: Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

25.04.2024 – Die DFL Deutsche Fußball Liga hatte am heutigen Donnerstag die Gelegenheit, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre Rechtsauffassung zur Gebührenerhebung für so genannte Hochrisikospiele im Land Bremen zu erläutern. Der Rechtsstreit läuft bereits seit dem Jahr 2015, als das Land Bremen der DFL erstmals Gebühren für die zusätzliche Bereitstellung von Polizeieinsatzkräften in Rechnung stellte.

Die DFL bekräftigte als Vertreterin der 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, dass sie die Vorgehensweise des Landes Bremen für verfassungswidrig hält. In Anknüpfung an die Beschlüsse der Sportministerkonferenz in der vergangenen Woche stellte DFL-Geschäftsführer Marc Lenz in seinem Eingangsstatement das gemeinsame Anliegen in den Vordergrund, in Kooperation mit Clubs und Polizei ein sicheres Stadionerlebnis zu gewährleisten.

Juristisch argumentierte die DFL, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit außerhalb der Stadien eine staatliche Kernaufgabe ist, die aus dem Gewaltmonopol des Staates folgt und die grundsätzlich aus Steuermitteln und nicht über Gebühren zu finanzieren ist. Darüber hinaus hinterfragte die DFL unter anderem die unklaren Kriterien für die einseitige Festlegung eines Spiels als „Hochrisikospiel“ durch das Land.

Die 36 Clubs haben in den vergangenen zehn Jahren rund 12,6 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben entrichtet. Auch zur Gewährleistung sicherer Stadionerlebnisse leisten die Clubs und die DFL durch Fanarbeit, Sicherheitsdienste und Investitionen in die Stadion-Infrastruktur seit Jahren erhebliche finanzielle und personelle Beiträge. Die DFL betonte die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Polizei und Behörden an den Standorten, die zu einem weitgehend sicheren und friedlichen Stadionerlebnis für jährlich mehr als 20 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer sowie eine positive gesellschaftliche und wirtschaftliche Wirkung an allen Spielorten der Bundesliga und 2. Bundesliga sorgt.

Marc Lenz sagte nach der Verhandlung:

„Wir begrüßen die heutige Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Beendigung des langjährigen Verfahrens. Die DFL hinterfragt zwar die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenregelungen, sie stellt aber in keiner Weise in Frage, wie wichtig der Einsatz und das Zusammenwirken von Polizei und Netzwerkpartnern sind. Im Kern gilt, dass Vereine, Länder und Behörden gemeinsam durch präventive und reaktive Maßnahmen wie bisher ein sicheres und stimmungsvolles Erlebnis rund um die Spiele unserer Ligen sicherstellen und dabei auch eine Reduktion von Polizeieinsatzstunden ermöglichen.“

Die Haltung der DFL und Hintergründe zum Thema Polizeikosten finden Sie hier.