DFL erweitert medizinisch-hygienisches Konzept für die Bundesliga und 2. Bundesliga

Foto: Boris Streubel / Getty Images.
  • Ergänzung zu PCR-Testungen: Antigen-Schnelltests an allen Trainings- und Reisetagen verpflichtend
  • DFL-Präsidium erwägt kurzfristige „Quarantäne-Trainingslager“ aller Clubs

23.03.2021 – Das Präsidium der DFL Deutsche Fußball Liga hat nach Abstimmung mit der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ eine Anpassung des medizinisch-hygienischen Konzepts für die Bundesliga und 2. Bundesliga beschlossen. Dies betrifft verpflichtende Antigen-Schnelltests. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Durchführung von „Quarantäne-Trainingslagern“ aller Mannschaften. Beide Maßnahmen sollen dazu dienen, den Infektionsschutz im Interesse aller Beteiligten noch zu erhöhen, das frühzeitige Erkennen von Infektionen weiter zu verbessern und die Durchführung des Spielbetriebs zusätzlich abzusichern.

Mit Wirkung vom 1. April sind bei einer gemäß dem medizinisch-hygienischen Konzept errechneten Pandemieaktivität ab 35 Neu-Infektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner Antigen-Schnelltests für Spieler, Trainerteam sowie Betreuerstab zu Beginn jedes Trainings- beziehungsweise Reisetages verpflichtend. Die schon engmaschige Testung bei den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga wird damit erweitert. Erst nach negativem Ergebnis eines Schnelltests sind Kontaktsituationen unter Einhaltung aller unverändert gültigen Hygiene- und Verhaltensregelungen des medizinisch-hygienischen Konzepts erlaubt. Ebenfalls unberührt und in Kraft bleibt die Verpflichtung zu mindestens zwei PCR-Testungen pro Kalenderwoche im Abstand von maximal fünf Tagen bei einem Inzidenzwert ab 35 Neu-Infektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner. Dabei darf weiterhin die letzte Testreihe der Heimmannschaft nicht früher als 36 Stunden und die letzte Testreihe der Gastmannschaft nicht früher als 52 Stunden vor Anstoß eines Spiels erfolgen.

Das DFL-Präsidium hat die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga zudem darüber informiert, dass das Gremium ein verpflichtendes „Quarantäne-Trainingslager“ für alle Clubs in Erwägung zieht. Wie die Anpassung des medizinisch-hygienischen Konzepts basiert dies auf einem Beschluss der DFL-Mitgliederversammlung vom 7. Dezember 2020, mit dem das Präsidium berechtigt wurde, die für die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs unter Einhaltung des aktuellen Spielplans notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen. Gemäß diesem Beschluss ist das Präsidium auch berechtigt, nach Konsultation der „Kommission Fußball“ ein „Quarantäne-Trainingslager“ für die Dauer von fünf bis vierzehn Tagen anzuordnen. Die Entscheidung darüber wird das DFL-Präsidium unter Berücksichtigung der kurzfristigen weiteren Gesamtentwicklung und in Abstimmung mit der „Kommission Fußball“ treffen. Ein möglicher Beschluss würde mindestens acht Tage vor Beginn des „Quarantäne-Trainingslagers“ gefasst.

Die aktuelle Version des medizinisch-hygienischen Konzepts, das gemäß Beschluss der DFL-Mitgliederversammlung vom 3. September 2020 als Anhang I zur DFL-Spielordnung in das Ligastatut aufgenommen wurde, finden Sie hier zum Download: