DFL-Lizenzierungsausschuss

Der Lizenzierungsausschuss des DFL e.V. trifft die verbandsintern endgültigen Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren nach Maßgabe des Ligastatuts, insbesondere der Lizenzierungsordnung, bis zu dessen formalen Abschluss durch die Lizenzerteilung an die Vereine und Kapitalgesellschaften durch das Präsidium. Die Mitglieder des Lizenzierungsausschusses werden im Rahmen der Generalversammlung des DFL e.V. für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz des Lizenzierungsausschusses. Die Teilversammlungen der Bundesliga und 2. Bundesliga wählen jeweils zwei weitere Mitglieder.