Verstoß gegen medizinisch-hygienisches Konzept: DFL verhängt Geldstrafe gegen Borussia Dortmund

22.02.2021 – Die DFL Deutsche Fußball Liga verhängt eine Geldstrafe gegen Borussia Dortmund. Nach dem Bundesliga-Spiel beim FC Schalke 04 wurde am Samstagabend gegen das medizinisch-hygienische Konzept der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ verstoßen. Wie auf öffentlich verbreiteten Videos und Fotos klar erkennbar, feierten Spieler im Mannschaftsbus ohne Abstand und ohne Mund-Nasen-Schutz den Derbysieg, während zahlreiche Anhänger des Clubs das Team bei der Rückkehr bejubelten.

Es steht außer Frage, dass es sich beim „Revierderby“ um ein besonderes Spiel handelt. Dennoch trägt der Club die Verantwortung dafür, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren und zu überwachen. Die Durchführung von allen Spielen muss unter Berücksichtigung und Einhaltung des aktuell gültigen medizinisch-hygienischen Konzepts erfolgen, auch die An- und Abreise. Das Konzept bildet die Grundlage für den derzeitigen Spielbetrieb in der Bundesliga und 2. Bundesliga und wurde auf Beschluss der DFL-Mitgliederversammlung als Anhang I zur DFL-Spielordnung in das Ligastatut aufgenommen.

Der Club hat das Recht, innerhalb von fünf Tagen Beschwerde einzulegen.

Hintergründe zur Sanktionierung von Verstößen gegen das medizinisch-hygienische Konzept

Grundsätzlich tragen vor dem Hintergrund, dass die im medizinisch-hygienischen Konzept enthaltenen Vorgaben die Anforderungen an den Arbeitsschutz gemäß der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegebenen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ umsetzen, die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga die Verantwortung für die jeweilige Umsetzung der im Konzept festgehaltenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Die Verantwortung der Clubs umfasst damit, wie bereits vor Beginn der Saison 2020/21 erklärt, auch die Möglichkeit der Sanktionierung ihrer Spieler und anderer Arbeitnehmer auf Grundlage des Arbeitsvertrages für den Fall, dass diese im Trainingsbetrieb oder im privaten Umfeld, also außerhalb der unmittelbaren Vorbereitung, Organisation und Durchführung eines Spiels, gegen Verhaltenspflichten aus dem Konzept verstoßen.

Andere Verstöße von Spielern sowie Verstöße von Clubs gegen ihre (Organisations-) Pflichten können durch DFB oder DFL sanktioniert werden, da das Konzept durch die statuarische Verankerung als Anhang I zur DFL-Spielordnung, die am 3. September 2020 von der DFL-Mitgliederversammlung beschlossen wurde, verbandsrechtliche Verbindlichkeit für alle Clubs hat.

Verstöße gegen die Vorgaben des medizinisch-hygienischen Konzepts während der unmittelbaren Vorbereitung, Organisation und Durchführung eines Spiels fallen in die Zuständigkeit der DFB-Sportgerichtsbarkeit.

Im aktuellen Fall in Bezug auf Borussia Dortmund ist die DFL zuständig, da es sich um einen Verstoß handelt, der weder in Zusammenhang mit einem Spiel im oder rund um das Stadion, noch im Trainingsbetrieb des Clubs oder im privaten Umfeld der Beteiligten stattgefunden hat.