DFL weist Bremer Vorstoß zu Polizeikostenbeteiligung erneut zurück

06.06.2019 – Es bleibt dabei: Die DFL Deutsche Fußball Liga lehnt den Bremer Vorstoß zur Beteiligung an Polizeikosten weiterhin ab. Der Vorschlag von Herrn Mäurer leistet erneut keinen Beitrag dazu, Polizei-Einsatzstunden zu reduzieren und Probleme zu lösen. Dieser Ansatz wird zudem den tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gerecht.

Fakt ist: Es gibt außer in Bremen bislang in keinem anderen Bundesland eine gesetzliche Gebührenregelung. Es fehlt daher bereits an den rechtsstaatlichen Mindestvoraussetzungen für Forderungen an die DFL und die in ihr zusammengeschlossenen 36 Clubs im Rahmen eines solchen „bundesweiten Fonds“.

Eine Fondslösung hat offenbar auch zum Zweck, dass eine Überprüfung der jeweiligen Polizeieinsätze hinsichtlich des konkret geltend gemachten Mehraufwands künftig nicht mehr stattfinden soll. Das unterläuft die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, das ausdrücklich hervorgehoben hat, die Polizei müsse den von ihr betriebenen Aufwand nachträglich rechtfertigen. Der Gebührenschuldner habe Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle. Mit einem allgemeinen Fonds würde zudem das verfassungsrechtliche Erfordernis der individuellen Zurechenbarkeit der konkreten gebührenpflichtigen Leistung außer Kraft gesetzt. Die Ausführungen von Herrn Mäurer unterstreichen darüber hinaus erneut, dass es sich bei dem Bremer Vorstoß um eine grundgesetzlich unzulässige Einzelfallregelung mit Blick auf die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga handelt.

Die DFL behält sich weiter den Gang zum Bundesverfassungsgericht vor. Die Reduzierung von Polizei-Stunden kann nur in Kooperation und im Dialog aller Beteiligten vor Ort erfolgen, wie dies beispielsweise beim erfolgreichen Konzept der „Stadion-Allianzen“ der Fall ist.