DFL-Präsidium befasst sich mit Regelung zur Absetzung von Spielen – Auftrag an die „Kommission Fußball“ mit Blick auf die kommende Saison

Foto: DFL/Sebastian Widmann/Getty Images

11.01.2022 – Das DFL-Präsidium hat sich am heutigen Dienstag mit den in den Richtlinien zur DFL-Spielordnung festgehaltenen Regelungen zur Absetzung von Begegnungen der Bundesliga und 2. Bundesliga befasst. Das Gremium hat in diesem Zusammenhang die mit Vertretern von zehn Clubs besetzte „Kommission Fußball“ damit beauftragt, die bereits begonnene Überprüfung der zuletzt am 14. Mai 2020 ergänzten Regelung insbesondere mit Blick auf die Definition von und den Umgang mit Langzeitverletzten fortzusetzen und mögliche Vorschläge für eine Anpassung der Regelung zur kommenden Saison 2022/23 zu erarbeiten. Von einer unterjährigen Änderung der Regelung noch während der laufenden Saison wird mit Blick auf die Integrität des Wettbewerbs zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen.

Die sechs DFL-Kommissionen „Clubmedien“, „Finanzen“, „Fußball“, „Internationalisierung“, „Leistungszentren“ sowie „Marketing & Sponsoring“ nehmen gegenüber dem DFL-Präsidium auf strategisch relevanten Feldern eine beratende Rolle ein.