Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag über Bremische Gebührenbescheide für Polizeikosten im Rahmen von Fußballspielen

26.03.2019 – Am Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Dienstag die Verhandlung im Rechtsstreit um die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei Fußballspielen stattgefunden. Dabei haben die DFL Deutsche Fußball Liga und die Freie Hansestadt Bremen nochmals ihre Positionen dargelegt. Die Verkündung einer Entscheidung hat das Gericht für Freitag, den 29. März, terminiert.

Die DFL hält die betreffende Regelung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes für verfassungswidrig und die auf dieser Grundlage ergangenen Gebührenbescheide für rechtswidrig. Ein wesentlicher Grund ist, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe ist. Grundsätzlich gilt daher das Steuerstaatsprinzip, wonach die Erfüllung öffentlicher Aufgaben aus Steuermitteln zu erfolgen hat. Hieraus folgt, dass der Staat die Kosten für die Bereitstellung von Polizeikräften zum Schutz der Allgemeinheit im öffentlichen Raum zu tragen hat. Denn Gebühren dürfen nicht zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben erhoben werden. Der Profifußball zahlt Steuern in erheblicher Höhe, trägt die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen auf dem Stadiongelände und finanziert umfangreiche Gewaltpräventions-Programme. Darüber hinaus ist ein Bundesliga-Club auch ein bedeutender Wertschöpfungsfaktor für seinen Standort (siehe beispielhaft der SV Werder Bremen für die Freie Hansestadt Bremen).

Gegenstand des Verfahrens ist ein Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz anlässlich der Begegnung SV Werder Bremen gegen Hamburger SV am 19. April 2015. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 17. Mai 2017 der Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen stattgegeben und den Gebührenbescheid aufgehoben, da die Gebührenfestsetzung rechtswidrig erfolgt sei. Im Berufungsverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen abgewiesen. Gegen dieses Urteil hatte die DFL Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt und die Aufhebung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Bremen beantragt.

Hier finden Sie eine ausführliche Aufbereitung von Fragen und Antworten zum Verfahren.