Nach Auftrag der DFL-Mitgliederversammlung: Club-Befragung zur 50+1-Regel

08.11.2018 – Die Mitgliederversammlung des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. hat sich am 22. März 2018 für einen „Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit sowie weitere Überlegungen hinsichtlich geänderter Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der 50+1-Regel“ ausgesprochen. Nachdem das DFL-Präsidium die konkrete Umsetzung des Mitglieder-Wunsches zuletzt noch einmal erörtert hat, wird das unter den genannten Prämissen beschlossene Vorgehen im November gestartet. Unter Führung eines externen Dienstleisters soll es dabei im ersten Schritt Experten-Interviews mit den Mitgliedern der DFL-Kommission Finanzen sowie den Vertretern von Fan-Gruppierungen in der AG Fankulturen geben. Die Kommission Finanzen wurde hierzu als sachnächste der sechs DFL-Kommissionen ausgewählt – daneben gibt es die Kommissionen Fußball, Marketing & Sponsoring, Internationalisierung, Clubmedien sowie Leistungszentren.

Die gesammelte Expertise fließt anschließend in einen Fragebogen ein, der in der zweiten Stufe zur Beantwortung an alle Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga verschickt wird. Ziel der Umfrage ist es, die Einstellungen, Anregungen und Wünsche der Clubs in Bezug auf die 50+1-Regel zu erheben.

Bereits nach seiner Sitzung am 18. Juli dieses Jahres hat das DFL-Präsidium ein „Verfahren nach Paragraph 32 c GWB“ (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beim Bundeskartellamt beantragt, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel prüfen zu lassen.