Seit Einführung des Profifußballs in Deutschland gab es verschiedene Vorgaben für Vereinswechsel. Das zum Bundesliga-Start 1963 geschaffene Lizenzspielerstatut für Clubs und Akteure regelte auch die Rahmenbedingungen für Transfers.

Für Vertrags- und Lizenzspieler aus anderen Clubs konnte eine Ablösesumme bis maximal 50.000 D-Mark (umgerechnet rund 25.500 Euro) frei vereinbart werden. Zulässig war beim Wechsel zu einem Bundesliga-Club auch ein Handgeld: für Spieler aus dem Amateurbereich höchstens 5.000 D-Mark (umgerechnet ca. 2.546 Euro), für Akteure aus Vertragsliga- oder anderen Bundesliga-Clubs höchstens 20 Prozent der Ablösesumme, also höchstens 10.000 D-Mark (ca. 5.113 Euro). Erlaubt war auch ein Treuegeld von 10.000 D-Mark bei Verlängerung eines Lizenzspielervertrages um mindestens zwei Jahre.

1966 installierte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die Transferliste, die während der Wechselperioden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht wurde. Die Spieler aller Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga mussten vom abgebenden Club durch Mitteilung an den DFB auf die Transferliste gesetzt werden, damit ein anderer Club diesen Spieler verpflichten konnte. Durch diesen Prozess wurden die Vorbereitungen für den DFB auf einen bevorstehenden Spielerwechsel vereinfacht, da von Verbandsseite bereits vor Vertragsunterzeichnung zwischen den beteiligten Clubs und dem Spieler Formalitäten Vertragsmodalitäten prüfen und abschließend die Spielberechtigung ausstellen konnten – seinerzeit auch durch den Spielpass dokumentiert. Spielpässe gibt es im Profifußball heute so nicht mehr, weil der offizielle Spielberichtsbogen bei den Begegnungen der Bundesliga und 2. Bundesliga über das System Spielbericht Online (DFBnet) erstellt wird, das sämtliche Spielberechtigungslisten enthält sowie auch die Erfassung von Spielsperren.

Nach Gründung des Ligaverbandes hatte 2001 die DFL die Verantwortung für das Spieler- und Transferwesen übernommen. Mit Beginn der Wechselperiode im Sommer 2015 wurde das neue Transfer-Online-Registrierungssystem (TOR) eingeführt; die Transferliste war nicht mehr erforderlich (Näheres zum TOR-System siehe Rubrik “Ablauf eines Transfers”).

Das Bosman-Urteil und die Folgen

Geprägt wurde das Transferwesen vor allem durch das Bosman-Urteil. Der belgische Profi Jean-Marc Bosman durfte nach seiner Klage gegen den RFC Lüttich und den Belgischen Fußballverband ablösefrei nach Frankreich zum Zweitligisten USL Dünkirchen wechseln. Zudem rief das damit befasste Gericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an – mit dem Ziel, ein Grundsatzurteil in der Frage der freien Arbeitsplatzwahl innerhalb der EU zu erwirken. Denn nach einem September 1995 veröffentlichten Gutachten verstießen sowohl Transferentschädigungen nach Vertragsablauf als auch sogenannte Ausländerklauseln, die den Einsatz von Spielern aus anderen Ländern in den Meisterschaftsspielen der Clubs begrenzten, gegen geltendes europäisches Recht. In Deutschland durften zu diesem Zeitpunkt maximal drei ausländische Spieler in einer Mannschaft mitwirken.

Bis zum Bosman-Urteil vom 15. Dezember 1995 bestanden im deutschen Fußball einvernehmliche Regelungen über die Ablöseentschädigungen im Profi- und Amateurbereich. Frei verhandelbar zwischen den Clubs war die Höhe der Entschädigung, wenn ein Spieler aus einem bestehenden Vertragsverhältnis heraus zu einem neuen Arbeitgebenden wechselte. Bei einem Transfer nach Vertragsende wurde die Ablösesumme nach folgender Formel ermittelt: Die Bezüge des Spielers bei seinem bisherigen Club, das neue Angebot des bisherigen Arbeitgebenden für einen neuen Vertrag und das Angebot des neuen Arbeitgebenden wurden addiert, die daraus resultierende Gesamtsumme durch drei dividiert. Daraus ergab sich der sogenannte Basiswert. Dieser Wert wurde multipliziert mit einem für jeden Club auf Basis seiner Wirtschaftskraft und seines sportlichen Erfolges errechneten Punktefaktor.

Die Addition von Basiswert und Multiplikator ergab die Ablösesumme. In die Rechnung einbezogen wurden darüber hinaus Zuschläge für Stamm- und Nationalspieler (jeweils über die Anzahl der Einsätze in der abgelaufenen Saison), für jüngere Spieler (unter 28 Jahre) bzw. Abschläge für Profis in gesetzterem Alter (über 28 Jahre). An der Schnittstelle des Profi- und Amateurfußballs und unterhalb der Profiligen war die Zahlung von Ausbildungsentschädigungen für jede Spielklasse mit festen Summen für Wechsel innerhalb der Amateurligen sowie für Wechsel in höhere und tiefere Spielklassen klar geregelt. Mit dem Bosman-Urteil aber brach dieses bewährte System über Nacht zusammen.

Alle internationalen Transfers vollziehen sich auf der Grundlage des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfers von Spielern (Download) und unter Verwendung des Transferabgleichungssystems der FIFA (TMS).