Ein integraler Bestandteil des heutigen Profifußballs ist das Spieler- und Transferwesen. Der Begriff “Transfer” bezieht sich dabei auf die Übertragung der Registrierung eines Spielers von einem Club auf den anderen.

Ein Spieler kann den derzeitigen Club nur vor Ablauf seines Vertrages verlassen, wenn dieser einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages zustimmt. Als Entschädigung für die vorzeitige Vertragsauflösung zahlt der Club, zu dem der Spieler wechselt, in der Regel eine Ablösesumme an den abgebenden Club.

Die FIFA-Regularien schreiben vor, dass der Vereinswechsel eines Spielers nur innerhalb von zwei vom jeweiligen Verband festgelegten Transferperioden vollzogen werden darf. Diese erstrecken sich im deutschen Profifußball seit der Saison 2003/04 auf die Sommer- und Wintertransferperiode I und II vom 1. Juli bis 31. August sowie im Januar. Die entsprechenden Registrierungsanträge und die vollständigen Vertragsunterlagen müssen bis spätestens 18.00 Uhr des letzten Tages der Wechselperiode über das onlinebasierte Transfer-Online-Registrierungssystem (TOR) der DFL gestellt und eingereicht werden (Näheres dazu unter “Der Ablauf eines Transfers”).

Ein Spieler kann an einen anderen Club auch nur über einen gewissen Zeitraum abgegeben werden. Über diese Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass nach Ablauf der Ausleihe eine weitergehende vertragliche Bindung zwischen dem Spieler und dem Club, zu dem er zurückkehrt, besteht.