Über sämtliche Streitigkeiten zwischen dem DFL e.V., der DFL GmbH und/oder dem DFB einerseits und einem Club andererseits entscheidet das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen (Ständiges Schiedsgericht). Dessen Schiedsspruch ist verbandsintern endgültig und hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Es kann nur bei Vorliegen einer endgültigen Entscheidung eines Organs des DFL e.V., der DFL GmbH oder des DFB angerufen werden, das nach den jeweiligen Satzungen und Ordnungen zur abschließenden Entscheidung der Sache zuständig ist.

Das Ständige Schiedsgericht entscheidet in der Besetzung mit einer vorsitzenden und zwei beisitzenden Personen. Jeder Schiedsrichter muss die Befähigung zum Richteramt besitzen sowie unparteilich und unabhängig sein. Vorsitzender des Ständigen Schiedsgerichts ist der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Udo Steiner. Für das jeweilige Verfahren bestimmen die beteiligten Parteien jeweils einen Beisitzer ihrer Wahl.

Die Vita von Prof. Dr. Udo Steiner:

  • geboren 16. September 1939 in Bayreuth; verheiratet; vier Kinder.
  • Studium an den Universitäten Erlangen, Köln und Saarbrücken (1958 bis 1962)
  • Ernennung zum ordentlichen Professor an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld (1973)
  • Berufung auf den Lehrstuhl für “Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungslehre” an der Universität Regensburg (1979)
  • Wahl und Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts (1995)
  • Versetzung in den Ruhestand als Richter des Bundesverfassungsgerichts (2007) und Emeritierung
  • Vorsitzender des Ständigen Schiedsgerichts der Lizenzligen (seit 2008)