Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (“DFL GmbH“) und die nachfolgenden weiteren Gesellschaften der Unternehmensgruppe sind als so genannte Verantwortliche im Sinn der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (“DSGVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes (“BDSG“) verpflichtet, beim Umgang mit personenbezogenen Daten die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Im Rahmen des Bewerbungsprozesses bei einer der folgenden Gesellschaften

  • DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
  • Bundesliga International GmbH
  • Bundesliga International Holding GmbH
  • Bundesliga International Corporation
  • DFL Digital Sports GmbH
  • DFL Stiftung
  • Sportcast GmbH
  • Livecast TV Produktion GmbH
  • HD SAT Communication GmbH

(nachfolgend jeweils einzeln als “Unternehmen” und gemeinsam als “Unternehmensgruppe” bezeichnet) werden Bewerber und Bewerberinnen (nachfolgend einheitlich bezeichnet als: “Bewerber“) hiermit über die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten (“Daten“) durch das betreffende Unternehmen in dem nachfolgend beschriebenen Umfang informiert.

Bewerber müssen dabei nur diejenigen Daten bereitstellen, die für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind oder zu deren Erhebung das betreffende Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist. Ohne die Bereitstellung dieser Daten wird das betreffende Unternehmen die Bewerbung in der Regel nicht berücksichtigen können.

Im Einzelnen:

I. Verantwortliche Stelle, Datenschutzbeauftragter

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortliche Stelle ist das Unternehmen, bei dem sich der Bewerber bewirbt.

2. Bewerbungen an die Bundesliga International GmbH, Bundesliga International Holding GmbH, Bundesliga International Corporation, DFL Digital Sports und DFL Stiftung

Verantwortliche Stelle ist ergänzend zu Ziffer I.1 die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, der das zentrale Bewerbungs- und Personalmanagement der Bundesliga International GmbH, der Bundesliga International Holding GmbH, der Bundesliga International Corporation, der DFL Digital Sports GmbH und der DFL Stiftung obliegt.

3. Datenschutzbeauftragter

Bewerber erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Unternehmensgruppe unter: datenschutz@dfl.de.

II. Herkunft der Daten und Datenkategorien

Das für die Entgegennahme und Bearbeitung der Bewerbung zuständige Unternehmen und die weiteren nach Maßgabe von Ziffer V. in einem Bewerbungsprozess involvierten Unternehmen verarbeiten Daten, die sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses von den Bewerbern erhalten.

Zudem verarbeiten sie Daten, die sie aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. LinkedIn, Xing, Google, Facebook) oder anderen Quellen zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.

Relevante Daten der Bewerber sind Stammdaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand), Kontaktdaten, Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen, Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten zum Identitäts- und Nationalitätsnachweis).

III. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Datenempfänger

Das für die Entgegennahme und Bearbeitung der Bewerbung zuständige Unternehmen und die weiteren nach Maßgabe von Ziffer V. in einem Bewerbungsprozess involvierten Unternehmen verarbeiten die Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Das bedeutet, die Daten werden nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis verarbeitet (insbesondere, wenn die Datenverarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund berechtigter Interessen des jeweiligen Unternehmens der Unternehmensgruppe oder Dritter erfolgt), oder wenn im Einzelfall eine Einwilligung des jeweiligen Bewerbers vorliegt.

Innerhalb des für die Entgegennahme und Bearbeitung der Bewerbung zuständigen Unternehmens und der weiteren nach Maßgabe von Ziffer V. in einem Bewerbungsprozess involvierten Unternehmen erhalten diejenigen Stellen die Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von ihnen eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) und weitere Dienstleister können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien Bewerbermanagement- bzw. Personalverwaltungssystem und sonstige Personaldienstleistung, Rechtsberatung und Consulting sowie IT-Dienstleistungen.

Informationen über die Bewerber an Empfänger außerhalb des für die Entgegennahme und Bearbeitung der Bewerbung zuständigen Unternehmens und der weiteren nach Maßgabe von Ziffer V. in einem Bewerbungsprozess involvierten Unternehmen werden nur weitergegeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger der Daten z. B. die hierunter genannten Empfänger sein (auch weitere Unternehmen der Unternehmensgruppe und sonstige Dritte).

1. Für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, § 26 Abs. 1, Abs. 3 BDSG

Die Verarbeitung der Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) erfolgt zu Zwecken der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem stellenvergebenden Unternehmen und dem jeweiligen Bewerber (“Bewerbermanagement“). Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Stellenausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen. Beispiele:

a) Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Stammdaten, Kontaktdaten, Lebenslauf, Zeugnissen, Referenzen und Legitimationsdaten für das Bewerbermanagement.

b) Übermittlung derjenigen Angaben zur Person des Bewerbers in Form von Stammdaten, Kontaktdaten, Lebenslauf, Zeugnissen, Referenzen und Legitimationsdaten durch das für die Entgegennahme und Bearbeitung der Bewerbung zuständige Unternehmen und die weiteren nach Maßgabe von Ziffer V. in einem Bewerbungsprozess involvierten Unternehmen für die Speicherung in einem Bewerbermanagement- bzw. Personalverwaltungssystem sowie der Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch diese Unternehmen für das Bewerbermanagement.

c) Führt die Bewerbung zur Begründung eines Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses, werden Stammdaten, Kontaktdaten, Lebenslauf, Zeugnissen, Referenzen und Legitimationsdaten sodann zu Zwecken der Begründung und Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet und genutzt. Bewerber sind dann verpflichtet, ihre Daten zur Begründung des Arbeitsverhältnisses zu ergänzen (z.B. Sozialversicherungsdaten). In der Folge findet eine Datenübermittlung mit Sozialversicherungsträgern und dem zuständigen Finanzamt statt.

2. Im Rahmen der Interessenabwägung, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO

Soweit erforderlich, verarbeiten das für die Entgegennahme und Bearbeitung der Bewerbung zuständige Unternehmen und die weiteren nach Maßgabe von Ziffer V. in einem Bewerbungsprozess involvierten Unternehmen die Daten über die eigentlichen Zwecke des Bewerbermanagements hinaus zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen oder der berechtigten Interessen Dritter. Beispiele:

a) Geltendmachung und Ausübung rechtlicher Ansprüche sowie Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten

b) Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs

c) Maßnahmen zur Geschäftssteuerung

Bewerber haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die vorstehende Verarbeitung sie betreffender Daten Widerspruch einzulegen. Legt ein Bewerber Widerspruch ein, wird/werden das für die Entgegennahme und Bearbeitung der Bewerbung zuständige Unternehmen und die weiteren nach Maßgabe von Ziffer V. in einem Bewerbungsprozess involvierten Unternehmen seine Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, sie können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche die Interessen, Rechte und Freiheiten des jeweiligen Bewerbers überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

3. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO

Zudem unterliegt das für die Entgegennahme und Bearbeitung der Bewerbung zuständige Unternehmen und die weiteren nach Maßgabe von Ziffer V. in einem Bewerbungsprozess involvierten Unternehmen diversen rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Steuergesetze, sozialversicherungsrechtliche Vorschriften). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.

4. Aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO

Soweit der Bewerber dem für die Entgegennahme und Bearbeitung der Bewerbung zuständigen Unternehmen und den weiteren nach Maßgabe von Ziffer V. in einem Bewerbungsprozess involvierten Unternehmen eine Einwilligung zur Verarbeitung von Daten für bestimmte Zwecke erteilt, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

IV. Speicherdauer der Daten

Soweit erforderlich, verarbeitet und speichert das für die Entgegennahme und Bearbeitung der Bewerbung zuständige Unternehmen und die weiteren nach Maßgabe von Ziffer V. in einem Bewerbungsprozess involvierten Unternehmen die Daten für die Dauer des Bewerbermanagementprozesses mit dem Bewerber.

Die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der Daten durch die jeweiligen Stellen gemäß Ziffer III.1 kann im Einzelfall je nach Zweck der Speicherung auch über die Dauer des Bewerbermanagementprozesses hinaus erfolgen. Beispiele:

a) Speicherung der gemäß Ziffer III.1.a) bis c) erhobenen und verarbeiteten Daten zu Zwecken der Geltendmachung und Ausübung rechtlicher Ansprüche sowie Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, wobei die Daten im Fall des Nichtzustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses ohne unangemessene Verzögerung gelöscht werden.

b) Kommt ein Beschäftigungsverhältnis zustande, werden die gemäß Ziffer III.1.a) bis c) erhobenen und verarbeiteten Daten u.a. zu Zwecken der Begründung und Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet. Der Bewerber wird in diesem Fall gesondert über die weitere Verarbeitung seiner Daten informiert.

Die im Rahmen der Interessenabwägung gemäß Ziffer III.2. erhobenen und verarbeiteten Daten werden so lange gespeichert, wie dies aufgrund der berechtigten Interessen erlaubt ist.

Darüber hinaus unterliegen das zuständige Unternehmen und die weiteren in einem Bewerbungsprozess involvierten Unternehmen verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) sowie aus sozialversicherungsrechtlichen Pflichten ergeben.

V. Übermittlung von Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

1. Bewerbungen an die Bundesliga International GmbH, Bundesliga International Holding GmbH, Bundesliga International Corporation, DFL Digital Sports GmbH und DFL Stiftung

Bewerbungen, die an die Bundesliga International GmbH, die Bundesliga International Holding GmbH, die Bundesliga International Corporation, die DFL Digital Sports GmbH oder die DFL Stiftung gerichtet werden, werden von der Personalabteilung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH entgegengenommen, bearbeitet und die gemäß Ziffer III.1.a) bis c) erhobenen und verarbeiteten Daten an das Unternehmen, bei dem sich der Bewerber bewirbt, zu Zwecken der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen diesem Unternehmen und dem jeweiligen Bewerber übermittelt. Bewerbungen an die Bundesliga International Holding GmbH und die Bundesliga International Corporation werden von der Personalabteilung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH zu den vorstehend genannten Zwecken zusätzlich an die Bundesliga International GmbH übermittelt.

2. Bewerbungen an die Bundesliga International Holding GmbH (internationale Standorte) und Bundesliga International Corporation

Betrifft eine Bewerbung die Besetzung einer Position an einem internationalen Standort der Bundesliga International Holding GmbH (derzeit: Singapur und China) oder die Bundesliga International Corporation mit Sitz in den USA, erfolgt die Übermittlung der gemäß Ziffer III.1.a) bis c) erhobenen und verarbeiteten Daten durch die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH nach Maßgabe von Ziffer V.1 zu den darin genannten Zwecken in den jeweiligen Drittstaat (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR), in dem sich dieser internationale Standort der Bundesliga International Holding GmbH befindet (derzeit: Singapur und China) oder im Fall der Bundesliga International Corporation in die USA.

3. Bewerbungen an die Livecast TV Produktion GmbH und HD SAT Communication GmbH

Kommt ein Beschäftigungsverhältnis mit der Livecast TV Produktion GmbH oder der HD SAT Communication GmbH zustande, werden die gemäß Ziffer III.1.a) bis c) erhobenen und verarbeiteten Daten u.a. zu Zwecken der Begründung und Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses zur Verarbeitung an die Sportcast GmbH übermittelt.

4. Weitere Datenübermittlung in Drittstaaten

Im Übrigen erfolgt eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis (insbesondere wenn die Datenverarbeitung zur Durchführung des Bewerbungsprozesses sowie Begründung und Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund berechtigter Interessen des jeweiligen Unternehmens einschließlich weiterer Unternehmen der Unternehmensgruppe oder sonstiger Dritter) und einer der Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO (z.B. bei Ländern mit angemessenem Datenschutzniveau gemäß Art. 45 Abs. 1 DSGVO, bei Vereinbarung von EU Standarddatenschutzklauseln, Art. 46 Abs. 2 d) i.V.m. Art. 93 Abs. 2 DSGVO).

VI. Datenschutzrechte der Bewerber

Bewerber haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO i.V.m. §§ 29, 34 BDSG, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO i.V.m. § 35 BDSG, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO i.V.m. § 35 BDSG sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).