Profifußball und Impfungen: Fragen und Antworten

Makroaufnahme eines Tornetzes in weiß und rot
Foto: DFL/Getty Images/Lukas Schulze

26.10.2021 – Auch rund um den Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga wurden zuletzt in verschiedenen Zusammenhängen Impfungen gegen das Coronavirus thematisiert. Antworten auf häufig gestellte Fragen:

  • Wie ist die Haltung der DFL zum Thema Coronaschutz-Impfungen?

    Die DFL empfiehlt unter anderem allen am Spielbetrieb beteiligten Personen eine Impfung gegen das Coronavirus. Diese Haltung hat die DFL bereits vielfach deutlich gemacht und darüber hinaus Maßnahmen initiiert, um auf die Bedeutung von Impfungen im Kampf gegen das Coronavirus aufmerksam zu machen.

    Beispielsweise haben sich die DFL, die easyCredit Basketball Bundesliga (BBL), die LIQUI MOLY Handball-Bundesliga und 2. Handball-Bundesliga sowie die PENNY DEL (Deutsche Eishockey Liga) zusammengetan, um gemeinsam mit ihren jeweiligen Clubs zusätzliche kreative Impfmöglichkeiten zu schaffen und damit die Impfbereitschaft in Deutschland zu erhöhen. Zudem hat die DFL die #ÄrmelHoch-Aktion zum Saisonauftakt 2021/22 initiiert.

  • Wieso gilt am Spieltag zum Beispiel für Spieler und Trainer die 3G-Regel, während an einigen Standorten Zuschauerinnen und Zuschauer einen 2G-Nachweis erbringen müssen?

    Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem für alle Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga einheitlich geltenden medizinisch-hygienischen Arbeitsschutzkonzept der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ von DFL und DFB einerseits – sowie den standortindividuellen Konzepten der Clubs für Zuschauerinnen und Zuschauer in den Stadien andererseits.

    Beim Konzept der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ steht der Arbeitsschutz für rund um den Spielbetrieb tätige Berufsausübende wie Spieler, Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Clubverantwortliche, Kameraleute oder Medienschaffende im Fokus. Das Task-Force-Konzept, das auch der gesetzlichen Unfallversicherung VBG vorgelegt wurde, konzentriert sich insofern auf die Möglichkeit zur grundsätzlichen Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebs während der Pandemie.

    Die standortindividuellen Konzepte der Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga für die Zulassung von Zuschauerinnen und Zuschauern in den Stadien dienen hingegen der Ausrichtung eines Fußballspiels als lokale Großveranstaltung. Diese individuellen Schutzkonzepte der Clubs, die jeweils Veranstalter ihrer jeweiligen Heimspiele sind, müssen daher die Vorgaben der für sie jeweils geltenden Corona-Schutzverordnung beachten und im Regelfall von den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort genehmigt werden. Es geht damit um den allgemeinen Infektionsschutz und nicht um den Arbeitsschutz. Angesichts der angestrebten Vereinheitlichung der Corona-Schutzverordnungen der Länder und der gemeinsamen Ziele aller Clubs im Umgang mit der Corona-Pandemie weisen die einzelnen Konzepte der Clubs Parallelen auf – letztlich entscheidet aber jeder Club nach Abstimmung mit den lokalen Behörden auf Grundlage der geltenden Corona-Schutzverordnung eigenverantwortlich über die Inhalte seines Konzepts für Zuschauerinnen und Zuschauer.

    In Bezug auf Berufstätige geht es folglich um verhältnismäßige Schutzmaßnahmen im Rahmen der grundrechtlich geschützten Berufsausübung. In Bezug auf Zuschauerinnen und Zuschauer geht es um verhältnismäßige Vorgaben zum Gesundheitsschutz bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten. Beide Vorgaben müssen an einem Veranstaltungsort rechtlich und tatsächlich in Einklang gebracht werden. So kann es dazu kommen, dass an einzelnen Standorten auf Grundlage der einschlägigen Corona-Schutzverordnungen für beteiligte Berufstätige in von den Zuschauerinnen und Zuschauern trennbaren räumlichen Bereichen die 3G-Regel gilt, für Zuschauerinnen und Zuschauer selbst jedoch ein 2G-Zugangsmodell angewendet wird. 

  • Wieso ist für Spieler kein 2G-Nachweis erforderlich?

    Ein 2G-Nachweis im medizinisch-hygienischen Konzept als Voraussetzung für die Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb, also für die grundrechtlich geschützte Berufsausübung der Spieler, würde einer verbandsrechtlichen Impfpflicht gleichkommen, ohne dass es aber überhaupt gesetzliche Bestimmungen gibt, auf deren Grundlage Arbeitgeber Impfvorgaben für ihre Beschäftigen machen könnten. Selbst für Berufsgruppen, die in gesundheitlich sensiblen Bereichen tätig sind (z.B. in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen), wurde eine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus bislang ausdrücklich verneint.

  • Wie hoch ist die Impfquote bei den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga?

    Nach der DFL vorliegenden Informationen liegt die Impfquote unter den Spielern/Trainern/Betreuern in der Bundesliga und 2. Bundesliga bei mehr als 90 Prozent. Grundlage für diese Zahl sind freiwillige Angaben der Clubs im Rahmen einer entsprechenden Abfrage der DFL. Der DFL liegen keine Informationen in Bezug auf einzelne Personen (z.B. Impfstatus, Impfstoff) vor.

  • Welche Auswirkungen haben Impfdurchbrüche?

    Zu diesem Thema hat Prof. Dr. Tim Meyer, Leiter der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ sowie Ärztlicher Direktor des Instituts für Sport- und Präventivmedizin an der Universität des Saarlandes und Arzt der deutschen Nationalmannschaft, zuletzt eine Einordnung vorgenommen, die Sie hier oder im Folgenden finden:

    Herr Prof. Meyer, zuletzt wurde über Impfdurchbrüche in der Gesellschaft und im Sport berichtet. Wie bewerten Sie dies aus medizinischer Sicht?

    Prof. Dr. Tim Meyer: Es scheint mir, bei der Einordnung dieser Fälle liegen teilweise Missverständnisse in Bezug auf die Funktion und Effektivität von Impfungen vor. Trotz hoher Schutzwirkung schützen Impfungen in der Regel nicht zu 100 Prozent. Das tun sie auch bei anderen Erkrankungen nicht, was aber oft angenommen wird, da diese Erkrankungen – auch dank Impfungen – so selten geworden sind, dass den Menschen aus ihrem Umfeld in der Regel niemand bekannt ist, der trotz einer Impfung erkrankt ist.

    Warum verhält es sich bei COVID-19 anders?

    Meyer: Es handelt sich um eine Pandemie. Durch die dementsprechend große Zahl von Fällen kann es dazu kommen, dass man vereinzelt Impfdurchbrüche erlebt, ob im persönlichen Umfeld oder bei prominenten Fällen durch die öffentliche Berichterstattung. Das ist letztlich eine Sache der Wahrscheinlichkeit, da es immer noch eine erhebliche Zahl von ansteckenden Personen gibt, ganz vorwiegend Ungeimpfte. Das führt dazu, dass das Virus weiterhin Verbreitung finden kann und sich gelegentlich auch Geimpfte infizieren. Bei mehr als 50 Millionen Geimpften kann das natürlich auch bei guter Effektivität der Impfung eine nennenswerte Zahl sein.

    Welche Auswirkungen haben Ihrer Meinung nach Impfdurchbrüche auf dem Weg zurück zur Normalität unseres gesellschaftlichen Alltags?

    Meyer: Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand ist die Schutzwirkung von Impfungen gegenüber schweren Verläufen exzellent und gegenüber Ansteckungen mindestens gut. Insofern kann weiterhin nicht oft genug auf die Bedeutung von Impfungen hingewiesen werden. Und vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, dass vorerst im Sinne von 3G-Konzepten in allen gesellschaftlichen Bereichen ungeimpfte Personen weiterhin getestet werden müssen. So ist es in den Arbeitsschutzkonzepten im deutschen Fußball verpflichtend geregelt. Anpassungen sind derzeit – auch angesichts einer Impfquote von mehr als 90 Prozent unter Spielern, Trainern und Betreuern in der Bundesliga und 2. Bundesliga – nicht vorgesehen und aus meiner Sicht auch nicht erforderlich. Denn durch diese hohe Impfquote sind die allermeisten vor Ansteckungen, noch besser aber vor schweren Verläufen geschützt.

Stand: 26.10.2021