Stellungnahme der DFL zur Prüfung der 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt

16.6.2025 – Das Präsidium des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. nimmt die aktuelle Bewertung des Bundeskartellamts der 50+1-Regel zur Kenntnis und wird sie eingehend prüfen. Grundsätzlich begrüßt das Präsidium, dass das Bundeskartellamt keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel hat und weiter die Möglichkeit einer Ausnahme vom deutschen und europäischen Kartellrecht annimmt. Die kartellbehördlichen Hinweise ermöglichen es dem DFL e.V. nun, notwendige Weiterentwicklungen der 50+1-Regel aus dem Ligaverband heraus zu diskutieren und angemessene, für die Zukunft tragfähige und rechtssichere Lösungen umzusetzen.
Dabei ist festzuhalten: 50+1 stellt eine Sonderregelung im nationalen und internationalen Verbandsrecht dar. Seit ihrer Einführung wurde die Regelung von verschiedenen Seiten kartellrechtlich in Frage gestellt. Solche Bedenken auszuräumen und die Rechtssicherheit zu erhöhen, war ein Ziel, mit dem im Jahr 2018 nach einer DFL-Mitgliederversammlung das Bundeskartellamt angerufen wurde. Dieser Auftrag ist zentral für den Ligaverband und das Präsidium des DFL e.V. hält an diesem Ziel fest. Unter Berücksichtigung der neuen vorläufigen Bewertung sowie der Ankündigung der Behörde, das Verfahren einzustellen, wird das Präsidium alle Umstände umfassend bewerten und aufgreifen.
Hinweise des Bundeskartellamts ermöglichen Weiterentwicklung der 50+1-Regel
Nach aktueller vorläufiger Bewertung erachtet die zuständige 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts die grundsätzliche „Offenheit“ eines (Mutter-)Vereins als eine wesentliche Anforderung der 50+1-Regel. Das DFL-Präsidium wird erörtern, wie dieses Erfordernis konkret angewendet und umgesetzt sowie in der Satzung des DFL e.V. rechtssicher verankert werden kann.
Darüber hinaus hält das Bundeskartellamt das bisherige Nebeneinander der Grundregel und der so genannten Förderausnahmen für nicht ausreichend konsistent. Diese Förderausnahmen wurden vom DFB bereits in den Jahren 1999 und 2000 gewährt. Im Laufe des Prüfverfahrens hatte der DFL e.V. im März 2023 Verpflichtungszusagen vorgelegt, um Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen. Diese hatte die seinerzeit zuständige 11. Beschlussabteilung im Juli 2023 noch als ausreichend erachtet. Im Lichte der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), insbesondere des Urteils zur „Super League“ vom 21. Dezember 2023, hat das Bundeskartellamt hier nun eine grundlegende Neubewertung vorgenommen, die der DFL e.V. mit Blick auf die weitere Umsetzung sorgfältig prüfen wird.
Mit Blick auf Abstimmungen bei Mitgliederversammlungen des Ligaverbandes bleibt zudem der Grundsatz zu beachten, dass Vertreter der Clubs im Verhältnis zum Ligaverband umfassend zur Vertretung befugt sind. Das Präsidium wird jedoch erörtern, ob und welche praktikablen weiteren Verfahrensregeln bei Mitgliederversammlungen des Ligaverbandes vereinsrechtlich zulässig sind und in die Satzung des DFL e.V. aufgenommen werden können.
Hans-Joachim Watzke, Sprecher des DFL-Präsidiums, sagt: „Die 50+1 Regel ist elementarer Bestandteil des deutschen Fußballs. Das DFL-Präsidium wird sich weiter für den Schutz und den Fortbestand der Regel einsetzen. Die Bewertung des Bundeskartellamts nach der seit 2018 laufenden Prüfung werden wir im DFL-Präsidium detailliert besprechen. Klar ist: Der gesamte Ligaverband DFL e.V. wird Lösungen finden müssen, um die Regelung gemeinschaftlich abzusichern und zu stärken.“