Sport-Schiedsgericht entscheidet im Verfahren zur Eurosport-Kündigung zugunsten der DFL

13.08.2020 – In einem Sport-Schiedsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) hat ein Schiedsgericht die von Eurosport Ende April wegen der vorübergehenden Aussetzung des Spielbetriebs aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgesprochene Kündigung des laufenden Verwertungsvertrags für unwirksam erklärt. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Somit besteht der Verwertungsvertrag zwischen der DFL und Eurosport fort. Die Begründung des Schiedsspruchs steht noch aus.

Eurosport hatte bei der Ausschreibung im Jahr 2016 das „Rechtepaket A“ für den Rechtezyklus 2017/18 bis 2020/21 erworben. Das Paket umfasst die Live-Übertragungsrechte für die Freitagabend-, Sonntagmittag- und Montagabend-Spiele der Bundesliga, den Supercup und die Relegationsspiele. Zur vergangenen Saison 2019/20 hatte Eurosport diese Rechte an den Streaminganbieter DAZN sublizenziert.