„Meinungsfreiheit und Protest ja – Nein zu Hass und Hetze“: Erklärung des DFL-Präsidiums

04.03.2020 – Das Präsidium der DFL Deutsche Fußball Liga hat sich eingehend mit dem Miteinander in den Stadien der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie dem Zusammenspiel von DFL, DFB, Clubs und Fans beschäftigt. Anlass für eine weiterreichende differenzierte Analyse waren die erfolgten Schmähungen von Dietmar Hopp seit dem vergangenen Wochenende und die Diskussion über den richtigen Umgang damit. Das DFL-Präsidium kam zu folgenden Ergebnissen:

  • Die Meinungsfreiheit, zu der selbstverständlich auch Protest gehört, steht nicht zur Disposition. Der deutsche Fußball zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus, daran soll und darf sich nichts ändern. Genauso klar ist aber auch: Menschen gehören auch auf Plakaten nicht ins Fadenkreuz. Diffamierungen, Hetze und Hass – gleichgültig in welcher Form – sind nicht hinnehmbar. Dies gilt unabhängig von Dietmar Hopp für alle Menschen – jedes Alters, jedes Geschlechts, jeder Religion, sozialen Schicht, Hautfarbe, Nationalität oder sexuellen Orientierung.

    Es ist absolut legitim zu fragen, warum diese Haltung in dieser Deutlichkeit nicht früher zum Ausdruck gekommen ist. Diese Frage sollte aber kein Grund sein, diesen Weg jetzt nicht konsequent zu gehen.
  • Kollektivstrafen haben im deutschen Fußball noch nie ein Problem gelöst. Als Ultima Ratio in absoluten Ausnahmefällen können sie aber in sportgerichtlichen Verhandlungen zwischen DFB und Clubs nicht komplett ausgeschlossen werden. (In anderen europäischen Ländern war dies zum Beispiel angesichts rassistischer Ausfälle ganzer Kurven angezeigt – was selbstredend in keiner Weise mit den Vorfällen der vergangenen Tage vergleichbar ist.)

    Anders als vielfach beschrieben, hat es keinen Wortbruch des DFB in der Frage der Kollektivstrafen gegeben. Es gab und gibt keine pauschale Wiedereinführung von Kollektivstrafen. Im konkret diskutierten Fall ging es um eine im November 2018 vom Sportgericht ausgesprochene rechtskräftige Bewährungsstrafe, die öffentlich bekannt war. Nach erneuten Vorfällen folgte der Widerruf der Bewährung und damit die Wirksamkeit des Ausschlusses

    Gleichwohl wird die DFL auf den DFB zugehen, um das grundsätzliche Gespräch u.a. bezüglich Transparenz sowie Auslegung und damit auch Akzeptanz von Sanktionen zu suchen.
  • Das DFL-Präsidium hält es für zwingend erforderlich, dass der sog. „Drei-Stufen-Plan“ mit Blick auf konkrete Interpretation, Umsetzung und eventueller Konsequenzen präzise definiert wird. Alle Beteiligten benötigen schnellstmöglich Klarheit. Derzeit gibt es noch zu viele offene Fragen, die Missbrauch nicht ausschließen. Gerade auch im Sinne der Integrität des Wettbewerbs ist dies von höchster Priorität. Spielunterbrechungen dürfen nicht die Regel werden, Spiele müssen auf dem Platz entschieden werden.
  • Aus Sicht des DFL-Präsidiums sind alle Beteiligten (DFL, DFB, Clubs und Fans) in der Pflicht, die Kommunikation miteinander zu suchen. Nur auf diese Weise kann ein gemeinsames Verständnis für das weitere Miteinander erzielt werden. Dies gilt auch und gerade für den Dialog vor Ort, an den einzelnen Standorten der Bundesliga und 2. Bundesliga.

    In diesem Zusammenhang erkennt das DFL-Präsidium ausdrücklich die vielen positiven Beiträge zahlreicher Fan-Gruppen im Sinne unserer Fußball-Kultur an.