Lizenzierungsverfahren zur kommenden Saison: Im ersten Schritt wird keinem der 47 Bewerber die Spielberechtigung verweigert

19.04.2018 – Die DFL Deutsche Fußball Liga hat am heutigen Donnerstag erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die kommende Saison 2018/19 getroffen. In diesem ersten Schritt wurde keinem der insgesamt 47 Bewerber die Spielberechtigung verweigert. Einige Clubs müssen aber bis Ende Mai Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung zu erhalten. Andere Vereine erhielten die Lizenz unter Auflagen.

Die Clubs können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die nun getroffene Erstentscheidung einlegen. Anfang Mai folgt die zweite Entscheidung der DFL. Anschließend bleiben betroffenen Clubs fünf Tage Zeit, um erneut Beschwerde einzulegen. Danach findet unter dem Vorsitz von Helmut Hack, 2. Vizepräsident des DFL-Präsidiums, die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses statt, der final über zweite Beschwerden entscheidet. Anfang Juni trifft der Lizenzierungsausschuss die endgültige Entscheidung über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenz.

Zur Sicherstellung eines integren und fairen Wettbewerbs überprüft die DFL satzungsgemäß neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Clubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. Hierzu kann die DFL Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass ein Club die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält. Bei Auflagen hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison 2018/19 eingehalten werden müssen.