Die Ausbildungshonorierung der DFL

Kleine Jungen im Trikot

Zur Spielzeit 2017/18 reformierte die DFL das System der Honorierung von Vereinen für die Ausbildung von Talenten, die als Lizenzspieler ihr Debüt in der Bundesliga oder 2. Bundesliga gefeiert haben. Fragen und Antworten zum Thema:   

   

  • Wer erhält von der DFL eine Ausbildungshonorierung?

    Von der Ausbildungshonorierung profitieren Vereine, die spätere Lizenzspieler ab der Saison ihres 6. bis zur Spielzeit ihres 21. Geburtstages ausgebildet haben, in Form einer finanziellen Zuwendung.

  • Wie errechnet sich der Betrag, den ein Verein als Ausbildungshonorierung erhält?

    Für die Ausbildung eines Spielers zwischen der Saison seines 6. bis zur Saison seines 11. Geburtstags erhalten die Vereine je 4.200 Euro für eine gesamte Spielzeit. Für die Ausbildung in der Saison seines 12. bis zur Saison seines 21. Geburtstags erhalten die Clubs je 5.400 Euro pro Spielzeit. Der höhere Betrag berücksichtigt, dass ab dem zwölften Lebensjahr Trainings- und Betreuungsaufwand für die Vereine steigen.

  • Welche maximale Summe kann im Zuge der Ausbildungshonorierung ausgeschüttet werden?

    Aus der beschriebenen Systematik ergibt sich, dass ein Club bis zu 79.200 Euro für die Ausbildung eines einzelnen Spielers erhalten kann, der in der Bundesliga oder 2. Bundesliga debütiert hat.

  • Was hat sich mit der Spielzeit 2017/18 geändert?

    Bei der Bewertung der Honorierungshöhe werden seit der Saison 2017/18 alle Vereinsstationen ab der Spielzeit des sechsten Lebensjahres berücksichtigt. Zuvor waren nur die fünf zurückliegenden Jahre ab Wirksamkeit des ersten Lizenzspielervertrages entscheidend. Von der Umstrukturierung des Honorierungssystems profitieren zunehmend Amateurclubs, da diese oftmals für die Förderung und Ausbildung der Kinder im Grundschulalter verantwortlich sind. In Summe wurden seitdem bis einschließlich der Saison 2020/21 knapp sieben Millionen Euro an Clubs unterhalb der 3. Liga gezahlt.

  • Die Honorierung ist auch vom Status eines Spielers abhängig – was bedeutet das genau?

    Eine Voraussetzung für die Honorierung ist, dass ein Spieler bereits einen schriftlichen Arbeitsvertrag als Lizenzspieler mit dem Club (oft als „Profivertrag“ bezeichnet) sowie einen Lizenzvertrag mit der DFL unterschrieben hat. Durch den Lizenzvertrag erhält der Spieler erst den Status als Lizenzspieler. Der Vertrag regelt zudem die Rechte und Pflichten des Spielers in der Bundesliga oder 2. Bundesliga, insbesondere auch die Gültigkeit von Satzungen und Ordnungen von DFL und DFB gegenüber dem Spieler. Weitere Regelungen zum Status von Spielern (Lizenzspieler/Vertragsspieler/Amateure) sind in der Lizenzordnung Spieler (LOS) und in der DFB-Spielordnung festgehalten.

    Bei Spielern, die zum Zeitpunkt ihres Debüts in der Bundesliga oder 2. Bundesliga (noch) nicht den Status als Lizenzspieler innehaben, erfolgt keine Ausbildungshonorierung. Diese kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn der Spieler seinen ersten Einsatz als Lizenzspieler in der Bundesliga oder 2. Bundesliga absolviert hat.

    Der Status von Spielern hat beispielsweise insofern Einfluss auf den Spielbetrieb einer Mannschaft, dass sich gemäß der DFL-Spielordnung in der Bundesliga und 2. Bundesliga pro Team nur bis zu drei vereinseigene Amateure und Vertragsspieler gleichzeitig im Spiel befinden dürfen. Zudem ist jeder Club verpflichtet, mindestens zwölf Lizenzspieler deutscher Staatsangehörigkeit unter Vertrag zu halten. Darüber hinaus müssen gemäß LOS mindestens acht lokal ausgebildete Spieler bei einem Club als Lizenzspieler spielberechtigt sein, wovon mindestens vier vom Club ausgebildet sein müssen.