DFL wird Revision gegen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen einlegen

21.02.2018 – Im Berufungsverfahren um die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei Fußballspielen des SV Werder Bremen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen aufgehoben und die Klage der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH gegen die Freie Hansestadt Bremen abgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit, die von der DFL stets hervorgehoben wurde, hat das OVG Bremen jedoch die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

„Die rechtliche Wertung des Oberverwaltungsgerichts ist aus Sicht der DFL bei allem Respekt unzutreffend. Die DFL wird daher Revision gegen das Urteil einlegen“, erklärte DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball: „Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze. Es ist für uns weiterhin nicht nachvollziehbar, dass der Fußball für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die eine Kernaufgabe des Staates ist und der Allgemeinheit zugutekommt, verantwortlich sein soll.“

Gegenstand des Verfahrens war ein Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz anlässlich der Begegnung SV Werder Bremen gegen Hamburger SV am 19. April 2015 in Höhe von 425.718 Euro, der in der mündlichen Verhandlung vom 1. Februar 2018 vom Bremer Senat auf 415.000 Euro reduziert wurde.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 17. Mai 2017 der Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen stattgegeben und die Gebührenbescheide (Ausgangs- und Widerspruchsbescheid) aufgehoben. Das Gericht hatte in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Gebührenfestsetzung rechtswidrig sei.