Mitgliederversammlung der DFL beschließt Strukturreform

18.06.2019 – Die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga haben am heutigen Dienstag im Rahmen einer Mitgliederversammlung eine Strukturreform des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. beschlossen. Das neue Modell wird zur Generalversammlung am 21. August 2019 eingeführt und beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Das Amt des Präsidenten als „oberster Repräsentant“ der DFL ist künftig nicht mehr vorgesehen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der DFL GmbH fungiert künftig gleichzeitig als „Sprecher des Präsidiums“ und wird dessen Arbeit koordinieren. Operative Verantwortung und kommunikative Vertretung nach außen liegen damit in einer Hand.
  • Im Sinne zusätzlicher Teilhabe der Clubs werden Teilversammlungen der Bundesliga und 2. Bundesliga als Informations-, Diskussions- und Meinungsbildungsforum statuarisch in der DFL-Satzung verankert. Die Teilversammlungen sollen künftig mindestens zwei Mal pro Spielzeit tagen. Außerdem werden Bundesliga und 2. Bundesliga alle drei Jahre im Rahmen der Generalversammlungen Mitglieder des Präsidiums und des Lizenzierungsausschusses des DFL e.V. wählen sowie Mitglieder des Aufsichtsrats der DFL GmbH benennen.
  • Die Mitgliederversammlung wählt drei stellvertretende Sprecher des Präsidiums. Der erste stellvertretende Sprecher des Präsidiums ist gleichzeitig Vorsitzender des DFL-Aufsichtsrats. Der zweite stellvertretende Sprecher des Präsidiums ist gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des DFL-Aufsichtsrats. Für alle weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats ist die Vereinsidentität zum Präsidium ausgeschlossen.
  • Die bisher bestehende teilweise Personenidentität zwischen Präsidium und Lizenzierungsausschuss wird aufgehoben. Stattdessen sollen die insgesamt sechs Mitglieder des Ausschusses künftig unabhängig von der Wahl des Präsidiums gewählt werden.
  • Zudem gibt es eine Neuerung mit Blick auf den Abschluss von Medienverträgen: Ab einer Höhe von 30 Millionen Euro pro Jahr mussten Verträge bislang von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. Stattdessen gibt es künftig bei Verträgen ab 100 Millionen Euro pro Jahr ein Widerspruchsrecht der Mitgliederversammlung, das mit Zweidrittel-Mehrheit ausgeübt werden kann.

Die Entscheidung über die Verteilung der Medienerlöse wird weiter das Präsidium vornehmen, dessen Zuschnitt unverändert bleibt. Die DFL GmbH hat wie bisher einen Aufsichtsrat mit einem Vorsitzenden an der Spitze.

DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball kommentiert die beschlossenen Veränderungen: „Ich bin sicher, dies ist der richtige Weg, um künftige Herausforderungen optimal anzugehen. Zumal Einigkeit darüber herrscht, dass die heute beschlossenen Veränderungen lediglich ein erster Schritt sind. Im Weiteren geht es vor allem um die derzeitige Zweigleisigkeit von DFL e.V. und DFL GmbH. Veränderungen in dieser Thematik bedürfen aber umfassender – auch rechtlicher – Prüfungen und weiterer Beratungen.“

Ein PDF-Dokument mit einem Überblick über die neue Struktur des DFL e.V. finden Sie hier zum Download: