Nach Aussetzung wegen Corona-Pandemie: DFL-Lizenzierungsverfahren ab sofort wieder mit Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Foto Lizenzierungsordnung

18.02.2021 – Nachdem das Lizenzierungsverfahren im Bereich der finanziellen Kriterien vor dem Hintergrund zahlloser Unwägbarkeiten in Verbindung mit der Corona-Krise im vergangenen Jahr weitgehend ausgesetzt wurde, findet mit Blick auf die Saison 2021/22 wieder eine Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor und während der Spielzeit statt. Einen entsprechenden Beschluss, der auch Sanktionen bei Fehlverhalten vorsieht, haben die 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga auf einer außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung am heutigen Donnerstag einstimmig gefasst. Die verabschiedeten Regelungen tragen an einigen Stellen weiter der Sondersituation durch die Corona-Pandemie Rechnung – sie gelten aber nur für eine Spielzeit, so dass ab der Saison 2022/23 automatisch wieder zum ursprünglichen Standard des Lizenzierungsverfahrens zurückgekehrt würde.

Einreichung der Unterlagen bis 15. März

Das Lizenzierungsverfahren vor der Spielzeit (Teil 1) wird wie üblich am 15. März beginnen – spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Bewerber die notwendigen Unterlagen eingereicht haben. Im Rahmen der Überprüfung der verschiedenen Kriterien kann die DFL den Bewerbern gemäß der Lizenzierungsordnung grundsätzlich Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Eine Bedingung regelt, dass bestimmte Vorgaben zu einem festgelegten Zeitpunkt vor der neuen Spielzeit erfüllt sein müssen, damit – vorbehaltlich der Erfüllung aller anderen Kriterien – eine Lizenz für die kommende Spielzeit überhaupt erteilt werden kann. Bei einer Auflage hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Lizenz während der Spielzeit eingehalten werden müssen.

Falls die DFL bei der Liquiditätsberechnung im Rahmen der Prüfung der finanziellen Kriterien vor der Spielzeit eine Liquiditätsunterdeckung feststellt, sieht die Lizenzierungsordnung die Erteilung der Bedingung vor, die Schließung dieser Lücke (beziehungsweise die Stellung einer entsprechenden Liquiditätsreserve) innerhalb einer bestimmten Frist vor Beginn der neuen Saison nachzuweisen. Vor dem Hintergrund der aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten werden im Lizenzierungsverfahren zur kommenden Saison 2021/22 derartige Bedingungen einmalig durch Auflagen ersetzt, die bis zum 15. September 2021 zu erfüllen sind. Damit wird die Frist auf einen Zeitpunkt innerhalb der neuen Spielzeit und nach Abschluss der Sommer-Wechselperiode gelegt, um den Clubs mehr Zeit und mehr Möglichkeiten zur Schließung einer Liquiditätslücke zu geben, beispielsweise durch Transfers von Spielern zu anderen Clubs. Sollte es einem Club nicht gelingen, innerhalb der Frist die Liquiditätslücke zu schließen, erfolgt ein Punktabzug von sechs Punkten mit sofortiger Wirkung in der Spielzeit 2021/22. Ein Club bleibt ungeachtet dessen verpflichtet, die Finanzierung des Spielbetriebs bis zum Ende der Spielzeit sicherzustellen.

Zweiter Teil des Lizenzierungsverfahrens während der Spielzeit

Um die in der Pandemie ohnehin schon bestehenden wirtschaftlichen Zwänge nicht noch weiter zu verschärfen, hat die DFL-Mitgliederversammlung zudem beschlossen, dass den betroffenen Clubs in der Spielzeit 2021/22 trotz negativen Eigenkapitals keine Kapital- oder Planqualitätsauflagen auferlegt werden. Mit Blick auf die Kalkulation von Erlösen aus dem Ticketabsatz wird die DFL angesichts der ungewissen Entwicklung hinsichtlich des jeweiligen – und möglicherweise von Standort zu Standort differierenden – Zeitpunkts der Wiederzulassung von Stadionbesuchern keine pauschalen Vorgaben machen. Die DFL wird indes im zweiten Teil des Lizenzierungsverfahren im Herbst unter anderem bei Abweichungen auch die vorgenommene Kalkulation überprüfen.

Diese Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit wird ab Ende Oktober 2021 wie üblich durchgeführt, einschließlich der möglichen Erteilung von Auflagen zur Schließung einer etwaigen Liquiditätslücke und der sogenannten „Transferauflage“, die einen Club zum Nachweis der Erfüllbarkeit aller bis zum 30. Juni fälligen Verbindlichkeiten aus einem Transfer verpflichtet, bevor dieser getätigt wird. In diesem Teil des Lizenzierungsverfahrens werden unter anderem die Aktivitäten der Clubs in der dann vergangenen Sommer-Transferperiode in der Liquiditätsberechnung bis zum Ende der Spielzeit berücksichtigt. Bei der Nichterfüllung einer Auflage zur Schließung einer im zweiten Teil des Lizenzierungsverfahrens festgestellten Liquiditätslücke bis zum 15. Januar 2022 werden vier statt zwei Punkte mit sofortiger Wirkung aberkannt.

Arbeitsgruppe zur Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität des Profifußballs

Unabhängig von den nun durch die DFL-Mitgliederversammlung verabschiedeten Regelungen, die in Abstimmung mit der mit Vertretern von zwölf Clubs besetzten „Kommission Finanzen“ erarbeitet wurden, hatte das DFL-Präsidium zuletzt entschieden, eine Arbeitsgruppe zur Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität des Profifußballs ins Leben zu rufen. Diese wird sich unter Einbeziehung der „Kommission Finanzen“ unter anderem den Auswirkungen und der Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Krise sowie der Weiterentwicklung nationaler Lizenzierungs- und Finanzkriterien unter Berücksichtigung des international gültigen Regelwerks widmen. Einen zentralen Baustein dafür bilden die entsprechenden Handlungsempfehlungen der „Taskforce Zukunft Profifußball“.

Nachfolgend finden Sie die Lizenzierungsordnung und die aktualisierten Richtlinien: