Außerordentliche Sitzung der AG Fankulturen

06.03.2020 – Auf Initiative der Fanorganisationen „Unsere Kurve“, „QFF – Queer Football Fanclubs“ und „F_in – Frauen im Fußball“ fand am Donnerstag ein außerordentliches Treffen der „AG Fankulturen“ statt. Nach den Ereignissen vom vergangenen Wochenende diente die kurzfristige Zusammenkunft dem Austausch von Positionen mit dem Ziel der Versachlichung und der Suche nach einem Weg zur Deeskalation. An der Sitzung in den Räumen des DFB in Frankfurt am Main nahmen auch DFL-Geschäftsführer Christian Seifert und DFB-Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius teil.

Christian Seifert betonte, dass Meinungsfreiheit und Protest nicht zur Disposition stehen, dass aber Diffamierungen, diskriminierende Hetze und Hass – gleichgültig in welcher Form und gegen welche Person – durch die DFL nicht hinnehmbar sind. Bereits am Vortag hatte das DFL-Präsidium eine Erklärung dazu abgegeben. Gleichzeitig räumte er aber auch ein, dass die Anwendung des „Drei-Stufen-Plans“ als Reaktion auf die Schmähungen von Dietmar Hopp nicht ausreichend im Vorfeld kommuniziert worden und im Verlauf des Spieltags die Umsetzung uneinheitlich gewesen sei. Diesbezüglich artikulierte die AG Fankulturen den Wunsch nach mehr Handlungssicherheit, insbesondere mit Blick auf konkrete Anlässe für die Anwendung des „Drei-Stufen-Plans“. Es wurde zugesagt, diese Sicherheit sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Clubs und Schiedsrichter herzustellen.  Konsens in der AG Fankulturen ist, dass der Fußball im Mittelpunkt steht und deshalb Spielabbrüche und damit einhergehende sportgerichtliche Spielwertungen von allen Beteiligten unbedingt verhindert werden sollen.

In Bezug auf Kollektivstrafen wünschten sich die Fanorganisationen Klarheit über deren Aussetzung, die Dr. Friedrich Curtius schaffen konnte: Kollektivstrafen werden laut Aussage des DFB weiterhin im Regelfall nicht verhängt, bleiben aber laut DFB-Satzung in besonderen Ausnahmefällen möglich. Die Sportgerichte sind insoweit unabhängig. Seit Beginn dieser Handhabe sind bis heute mehr als annähernd 1.000 individuelle Sportgerichts-Urteile gesprochen worden, ohne dass es dabei zu pauschalen (Teil-)Ausschlüssen von Zuschauern gekommen sei. Als Ultima Ratio in absoluten Ausnahmefällen können sie aber in sportgerichtlichen Verhandlungen zwischen DFB und Clubs nicht komplett ausgeschlossen werden. Im konkret diskutierten Fall ging es um eine Bewährungsstrafe, die öffentlich bekannt war und durch den Club akzeptiert wurde. Erneute Vorfälle sorgten für den Widerruf der Bewährung.

Christian Seifert war nach dem mehr als zweistündigen Treffen dankbar für die sachliche Diskussion: „In der AG Fankulturen ist eine Kommunikationskultur entstanden, die vertrauensvoll und belastbar ist. Diesen Raum nutzen wir in regelmäßigen Abständen, um uns zuzuhören und gegenseitig Perspektiven zu eröffnen. Nach den Turbulenzen des vergangenen Wochenendes war dies jetzt umso wichtiger.“

Hintergründe zur AG Fankulturen finden Sie hier.