Oberverwaltungsgericht Bremen fällt noch kein Urteil über Gebühren für Polizeieinsätze

01.02.2018 – Im Berufungsverfahren um die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei Fußballspielen des SV Werder Bremen hat heute die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen stattgefunden. Gegenstand des Verfahrens war ein Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz anlässlich der Begegnung SV Werder Bremen gegen Hamburger SV am 19. April 2015 in Höhe von 425.718 Euro. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 17. Mai 2017 der Klage der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH gegen die Freie Hansestadt Bremen stattgegeben und die Gebührenbescheide (Ausgangs- und Widerspruchsbescheid) aufgehoben. Die Freie Hansestadt Bremen hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.

„Die DFL hat heute ausführlich dargelegt, warum sie den Gebührenbescheid für rechtswidrig hält. Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze. Für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit durch den Staat, der das Gewaltmonopol innehat, bezahlen zu müssen, entspricht nach wie vor nicht unserer Rechtsauffassung. Wir sehen der Entscheidung des OVG entgegen“, erklärt DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball.