DFL legt Revision ein gegen Polizeikosten-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen

20.03.2018 – Im Rechtsstreit mit der Freien Hansestadt Bremen um die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei Fußballspielen des SV Werder Bremen hat die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen Revision eingelegt.

Im Berufungsverfahren hatte das OVG Bremen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen aufgehoben und die Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen abgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist jedoch die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen worden.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 17. Mai 2017 der Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen stattgegeben und deren Gebührenbescheid aufgehoben. Das Gericht hatte in der Urteilsbegründung unter anderem ausgeführt, dass die Gebührenfestsetzung rechtswidrig sei.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz anlässlich der Begegnung SV Werder Bremen gegen Hamburger SV am 19. April 2015 in Höhe von 425.718 Euro, der im Berufungsverfahren auf 415.000 Euro reduziert wurde.

„Nach der Berufungsinstanz steht es zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der DFL sozusagen 1:1. Wir gehen nun in die nächste Runde und werden unsere Argumente beim Bundesverwaltungsgericht vortragen. Nach unserer Auffassung ist der Staat für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und die damit verbundenen Polizeikosten zuständig. Diese Problematik bezieht sich nicht nur auf den Fußball, sondern auch auf andere Sportveranstaltungen. Daneben wären beispielsweise auch Rockkonzerte, Volksfeste und Weihnachtsmärkte betroffen, bei denen es ebenfalls zu Störungen durch gewalttätige Dritte kommen kann. Wir begrüßen es, dass es nun eine Entscheidung durch ein Bundesgericht geben wird“, sagt DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball.