Lizenzierungsverfahren mit Corona-bedingten Ausnahmeregelungen: Erste Entscheidungen für Saison 2020/21

Das Bild zeigt die ausgedruckte und abfotografierte Lizenzierungsordnung der DFL.

27.04.2020 – Die DFL Deutsche Fußball Liga hat am heutigen Montag erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die kommende Saison 2020/21 getroffen und dabei die am 31. März 2020 durch die DFL-Mitgliederversammlung beschlossenen Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Coronavirus-Pandemie berücksichtigt. Im ersten Schritt wurde keinem der insgesamt 49 Bewerber die Spielberechtigung verweigert. Manche Bewerber müssen bis Mitte Juni Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung zu erhalten, oder erhielten die Lizenz unter Auflagen.

Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass ein Club die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält. Bei Auflagen hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison 2020/21 eingehalten werden müssen. Die Clubs können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die nun getroffene Erstentscheidung einlegen.

Die angesichts der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie bestehenden Ausnahmeregelungen betreffen die Bestimmungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Die Mitgliederversammlung der DFL hatte am 31. März beschlossen, dass die finanziellen Kriterien in Form einer Liquiditätsberechnung in diesem Jahr nicht geprüft werden. Ziel dieser Entscheidung ist es, allen Clubs die Möglichkeit und Zeit zu geben, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen und den regulären Spielbetrieb fortzusetzen, um sämtliche Wettbewerbs-Entscheidungen auf sportlichem Weg zu erreichen.

Zahlreiche Kriterien

Jeder Club, der fristgerecht sämtliche Unterlagen zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingereicht hat, hat dieses Kriterium somit erfüllt. Unter Berücksichtigung dessen werden im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs in diesem Jahr noch sportliche, rechtliche, personell-administrative, infrastrukturelle und medientechnische Kriterien überprüft. Dazu zählen etwa Faktoren wie die nachhaltige Nachwuchsförderung der Clubs, der Zustand der Stadien und professionelle Arbeitsbedingungen für die Medien. Die nächste Prüfung der finanziellen Kriterien findet hingegen während der kommenden Spielzeit 2020/21 statt. Hierzu müssen alle Clubs, die in der nächsten Saison in der Bundesliga oder 2. Bundesliga spielen, die notwendigen Unterlagen spätestens bis zum 15. September 2020 bei der DFL einreichen.

Zunächst ist für Mitte Mai die zweite Entscheidung der DFL, die im Lizenzierungsverfahren satzungsgemäß die erste Instanz ist, hinsichtlich der 49 Bewerber um eine Lizenz für die Bundesliga und/oder 2. Bundesliga geplant. Anschließend bleiben betroffenen Clubs fünf Tage Zeit, um erneut Beschwerde einzulegen. Danach findet unter dem Vorsitz von Jan-Christian Dreesen die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses statt, der final über zweite Beschwerden entscheidet. Die endgültige Entscheidung des Lizenzierungsausschusses über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenzen ist spätestens für die zweite Juni-Hälfte vorgesehen.

Weitere Informationen zum Lizenzierungsverfahren der DFL finden Sie auf der dfl.de-Hintergrundseite zum Thema