Alle Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga reichen Lizenzierungsunterlagen zur Saison 2019/20 fristgerecht ein

15.03.2019 – Fristgerecht haben alle Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga bei der DFL ihre Unterlagen für das Lizenzierungsverfahren zur kommenden Saison 2019/20 eingereicht. Die Frist zur Abgabe endete am heutigen Freitag um 15.30 Uhr. Bereits am 1. März 2019 war die Frist zur Abgabe der Unterlagen für Bewerber aus der 3. Liga für eine Lizenz in der 2. Bundesliga abgelaufen. 14 Clubs der 3. Liga machten davon Gebrauch.

Die Erstentscheidung über die Lizenzerteilung geht den insgesamt 50 Clubs voraussichtlich in der zweiten April-Hälfte zu. Im Vergleich zum vergangenen Jahr läuft das Lizenzierungsverfahren unverändert ab.

Die DFL ist im Lizenzierungsverfahren satzungsgemäß die erste Instanz. Sie überprüft im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Clubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. Dazu zählen etwa Aspekte wie die nachhaltige Nachwuchsförderung der Clubs, der Zustand der Stadien und professionelle Arbeitsbedingungen für die Medien.

In diesem Schritt kann die DFL den Bewerbern gemäß der Lizenzierungsordnung Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Im Fall von Bedingungen erhält ein Club die Spielberechtigung, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Saison gewisse Vorgaben der DFL fristgerecht erfüllt wurden. Bei Auflagen ist hingegen festgelegt, welche Vorgaben von dem Club nach dem Erhalt der Spielberechtigung während der anstehenden Saison eingehalten werden müssen.

Weitere Informationen zum Lizenzierungsverfahren finden Sie hier.